Allgemeine Geschäftsbedingungen
beyond tales // eine Marke der The Creative Corner GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) beyond tales ist eine Eventagentur mit Sitz in Hamburg (nachfolgend: beyond tales). Ihre Leistungen richten sich ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB). Die AGB gelten für die gesamte Konzepterstellung des Events bis zur Eventdurchführung, gleich in welcher Schaffungsstufe.
(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss, Leistungsumfang
(1) Nach Vorbesprechung der zu erbringenden Leistung übermittelt beyond tales dem Kunden ein Angebot, das den voraussichtlichen Leistungsumfang (z. B. Konzepterstellung, Einzelleistungen zu Konzepten, Eventmanagement) sowie Arbeitsaufwand nebst Preisaufstellung enthält. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellt dies noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein solches abzugeben. Der Kunde gibt durch Gegenzeichnung und Übergabe bzw. Übersendung des Auftragsformulars an beyond tales ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertragsschluss kommt dann zustande, wenn beyond tales das Angebot des Kunden ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln, z. B. durch Vereinbarung von Terminen, annimmt.
(2) Etwaige Leistungsbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, bloße Beschreibungen, jedoch keine Garantien. Die vorausgesetzte Beschaffenheit der Leistungserbringung bestimmt sich aus dem Querschnitt des Portfolios von beyond tales, welcher bei Auftragserteilung auf der Webseite von beyond tales eingesehen werden kann. beyond tales ist bezüglich der Konzeptumsetzung frei. Eine diesbezügliche Rüge ist ausgeschlossen.
(3) Über möglicherweise anfallenden Mehraufwand sowie -kosten nach Vertragsschluss informiert beyond tales den Kunden, sobald das ursprünglich avisierte Stundenkontigent verbraucht ist. Spätestens mit Eventdurchführung wird die Rechnungshöhe entsprechend angepasst. Mit einer Anpassung erklärt sich der Kunde bereits jetzt einverstanden.
(4) Zusatzleistungen wie die Einholung von Rechten an Musik oder Bildern bei etwaigen Verwertungsgesellschaften (GEMA– und VG Bild), Künstlersozialversicherungsabgaben der KSK, die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen oder sonstiger erforderlicher Genehmigungen obliegen dem Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(5) beyond tales darf sich im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistung nach Absprache mit dem Kunden auch Dritter bedienen. Etwaige Verträge mit solchen Dritten kommen nur zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. beyond tales agiert insoweit nur als Vermittlerin. Mit Zustimmung des Kunden darf beyond tales auch Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden tätigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für beyond tales bei Nicht- oder Schlechterfüllungen durch den Dritten, bei etwaigen Preissteigerungen beim Dritten oder für sonstige Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus ist beyond tales mit Zustimmung des Kunden berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen der vereinbarten Leistung zwischen dem Kunden und dem Dritten vorzunehmen, sofern diese nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten erforderlich werden, um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
(6) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss muss beyond tales nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen oder sonstigen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Wünsche des Kunden kann beyond tales dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Stunden– und Tagessätze von beyond tales.
(7) Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in Teillieferungen möglich, so ist beyond tales grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt, soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.
§ 3 Preise, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich Reise-, Übernachtungskosten sowie Spesen, soweit diese anfallen. Etwaige Barauslage von beyond tales, z.B. für Dekorationsartikel, werden ebenfalls gesondert abgerechnet. Werden die Entgelte als netto bezeichnet, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, die auf der entsprechenden Rechnung gesondert ausgewiesen wird und mit dem jeweiligen Entgelt zu entrichten ist. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Fälligkeiten für die Zahlung als vereinbart:
-
30% der Gesamtsumme: 14 Tage nach Auftragserteilung und
-
die restliche Gesamtsumme: 14 Tage nach jeweiliger Teilabrechnung der vertraglich geschuldete Leistung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Wird die vereinbarte Leistung seitens des Kunden gekündigt, ist grundsätzlich die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Leistung zu vergüten und fällig. Darüber hinaus schuldet der Kunde beyond tales ein Ausfallhonorar, wie folgt:
-
bei Kündigung bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: neben den bereits tatsächlich angefallenen Kosten, 50 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten (Berechnung: [erwartete Gesamtkosten – erbrachte Leistung] x 50 %),
-
bei Kündigung bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin: neben den bereits tatsächlich angefallenen Kosten, 75 % der restlichen erwarteten Gesamtkosten (Berechnung: [erwartete Gesamtkosten – erbrachte Leistung] x 75 %).
Wird die vereinbarte Leistung
-
weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung gekündigt,
ist die
- volle geschätzte Gesamtvergütung
fällig. Das gilt nicht, wenn beyond tales einen gleichwertigen Auftrag für den vereinbarten Termin erhält. Der Kundenseite ist jeweils der Nachweis gestattet, dass beyond tales durch die Künidgung kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird nur die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallene Leistung zur Zahlung fällig.
§ 4 Preisanpassung
Liegt zwischen dem Vertragsschluss und Leistungsbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist beyond tales berechtigt, aufgrund gestiegener Kosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie oder höhere staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern), auf die beyond tales keinen Einfluss hat, den Preis im Umfang der Kostensteigerung entsprechend zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für den Fall und in dem Umfang, dass ein Dienstleistungserbringer von beyond tales den Bezugspreis für die jeweilige Leistung oder Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder höherer Gewalt erhöht hat. Bei Preissenkungen wird der Preis im Umfang der Preissenkung entsprechend reduziert. Der Kunde wird über die Preisänderung informiert. Auf Verlangen des Kunden wird beyond tales die zur Preisänderung führenden Umstände darlegen. Bei einer wesentlichen Preisänderung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch den Kunden binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber beyond tales in Textform (z. B. E-Mail) erklärt werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei beyond tales für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
§ 5 Allgemeine Mitwirkungspflichten, Beistellungen, Versicherungen
(1) Der Kunde unterstützt die Leistungserbringung von beyond tales in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde, soweit er zur Erreichung des Vertragszwecks zur Beistellung von Informationen, Daten und/oder Rohmaterialien verpflichtet ist, sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie etwaige Text–, Bild– und Tonmaterial in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist beyond tales zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkung– oder Beistellungspflicht nach Abs. 1 entstehenden Schadens verpflichtet. Ein Zeitplan wird gegebenenfalls angepasst. beyond tales wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – dann eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkung– oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche nach vorstehende Satz entbehrlich ist, darf beyond tales vom Vertrag zurücktreten und neben Schadenersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistung entspricht.
(3) Der Kunde ist informiert, dass die an beyond tales im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen und/oder Daten seitens beyond tales nicht gesondert versichert sind. Es ob liegt daher dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der übergebenen Sachen und Daten Sorge zu tragen.
§ 6 Nebenpflichten wie Verhaltens- und Rücksichtnahmepflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von beyond tales nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidrige Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein:
a) Der Kunde stellt sicher, dass die durch ihn an beyond tales übergebenen Daten nicht gegen Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken–, Firmen– und Urheberrechte verstoßen. Der Kunde unterlässt die Übermittlung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
b) Der Kunde stellt im Falle des Einsatzes seine Vorlagen, Grafiken, Skripten und Programme auf dem Computersystem von beyond tales sicher, dass diese nicht mit Fehlern (z. B. Viren) behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch beyond tales zu stören oder zu vereiteln.
c) Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
(2) Stellt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, welche mit Rechten Dritter belastet sein können, so gewährleistet er gegenüber beyond tales, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben.
(3) Im Fall eines Pflichtverstoßes des Kunden gegen Abs. 1 oder Abs. 2 ist beyond tales neben sonstigem gesetzlichem Recht berechtigt, nach Wahl betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend aus dem Projekt herauszunehmen. Das gleiche gilt, wenn beyond tales von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die Abs. 1 und Abs. 2 enthaltenen Pflichten Inhalte beisteuert, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Von beyond tales im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Konzepte und -entwürfe, Texte, Präsentationen, Logos und Fotografien oder Videomaterial unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein beyond tales gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt beyond tales mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises dem Kunden ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an Konzepten und -entwürfen, Texten, Präsentationen, Logos und Fotografien oder Videomaterial ein. Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Kunden bleibt ohne gesonderte Zustimmung ausgeschlossen.
(3) Im Falle der erlaubten Verwertung der geschützten Werke durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, auf die Urheberschaft von beyond tales hinzuweisen (z. B.: Konzepterstellung: "beyond tales" bzw. Fotocredit: “beyond tales“). Der Kunde darf etwaige von beyond tales selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung von beyond tales nicht ändern oder verfälschen.
(4) Der Kunde stimmt einer Verwendung des entworfenen Konzepts sowie Bild- oder Videomaterials durch beyond tales zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu. Ausnahmen hierzu bedürfen der Textform (Brief, Fax, E-Mail). Dies umfasst auch die Zustimmung etwaiger Dritter auf dem Bild- oder Videomaterial, deren Zustimmung der Kunde einholt.
§ 8 Mängelhaftung
(1) beyond tales ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, dh nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Bei Rechtsmängeln wird beyond tales dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Arbeitsergebnis verschaffen oder das Arbeitsergebnis so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(2) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Nimmt beyond tales das Nachbesserungsrecht nicht oder nicht in angemessener Zeit in Anspruch oder bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)verlangen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche gilt § 9.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(4) Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die überlassenen Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Übergabe der Arbeitsergebnisse an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die Leistung von beyond tales gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Unternehmer-Kunden genehmigt, wenn beyond tales nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Übergabe eine Mängelrüge in Textform (z.B. E-Mail) zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel das Arbeitsergebnis als vom Unternehmer-Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge beyond tales nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von beyond tales sind etwaige beanstandete Waren frachtfrei an beyond tales zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet beyond tales die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
§ 9 Haftung
(1) beyond tales leistet Schadenersatz für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körper oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von beyond tales, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von beyond tales, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch etwaige Dritte ist eine Haftung von beyond tales ausgeschlossen, soweit sie keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Mitwirkungshandlung trifft.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) beyond tales haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre von beyond tales liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.
(2) Beyond tales wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
(3) Bis zum Eintritt der höheren Gewalt erbrachte Vertragsleistungen sind durch den Kunden zu vergüten.
(4) Soweit sich ein Dienstleister von beyond tales auf höhere Gewalt berufen kann und dieser seine geschuldete Leistung deshalb nicht ausführt, wird beyond tales gegenüber dem Kunden von ihrer Leistungspflicht frei. Beyond tales wird sich in Absprache mit dem Kunden um geeignete Ersatzleistungen bemühen, wobei etwaige Mehrkosten der Kunde zu tragen hat.
§ 11 Kündigung
(1) Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Eine kostenfreie Kündigung ist nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass beyond tales hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, gilt § 3 Abs. 3 dieser AGB. Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. USt.
(3) Beyond tales ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, soweit der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insb. Zahlungspflichten, in Verzug gerät.
(4) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig oder gröblich verletzt hat. Kündigt beyond tales, kann diese bereits erbrachte Leistungen berechnen, wobei zu dem geschuldeten Anspruch auch Ansprüche Dritter zählen, die beyond tales im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt beyond tales vorbehalten.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handelt, (also um eine natürliche Person, die die Leistung von beyond tales weder für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke in Anspruch nimmt), steht diesem Kunden ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung etwaiger überlassener Gegenstände zu tragen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (beyond tales, z. Hd. Liv Schneider & Sarah Weinhold-Gramer, Lehmweg 53, 20251 Hamburg, Telefonnummer: +49 172 652 77 67, E-Mail-Adresse: hello @ beyondtales.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An [beyond tales, z. Hd. Liv Schneider & Sarah Weinhold-Gramer, Lehmweg 53, 20251 Hamburg, E-Mail-Adresse: hello @ beyondtales.de]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag vom ……. über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Insoweit wird auf die Datenschutzerklärung von beyond tales (https://www.beyondtales.de/datenschutz) Bezug genommen.
§ 14 Schlussbestimmungen
-
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
-
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
-
Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder gesamt noch einzeln abtreten.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegt der ständige Wohnsitz des Kunden außerhalb Deutschlands, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(5) Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(6) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Stand: März 2024